Minijob-Grenze 2027: 633 € im Monat
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Minijobber bis zu 633 € im Monat verdienen, bisher sind es 603 €. Im Jahr ergibt das eine Grenze von 7.596 € statt 7.236 €. Die Grenze ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt (§ 8 Abs. 1a SGB IV): Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Mit dem neuen Mindestlohn von 14,60 € ergibt das genau 633 €.
Grenze voll ausgenutzt
Mit Mindestlohn passen 2027 rund 43,3 Stunden in einen Minijob.
Was der Arbeitgeber zahlt
Unternehmen zahlen rund 31,17 % Pauschalabgaben auf den Lohn.
Mehr Geld, aber kaum mehr Stunden
Weil die Grenze genau mit dem Mindestlohn wächst, ändert sich die erlaubte Arbeitszeit kaum: 2026 sind es mit Mindestlohn 43,3 Stunden im Monat, 2027 43,3 Stunden. Wer mehr als den Mindestlohn verdient, kann entsprechend weniger Stunden arbeiten. Der Rechner zeigt Ihnen die maximale Stundenzahl für Ihren Stundenlohn.
Was vom Minijob netto bleibt
Minijobber zahlen keine Lohnsteuer und keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Pflicht ist nur ein Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 % (im Privathaushalt 13,6 %). Davon können Sie sich auf Antrag befreien lassen. Dann bekommen Sie den vollen Lohn ausgezahlt, sammeln aber weniger Rentenansprüche.
Beispiel 2027: 43 Stunden × 14,60 € = 627,80 € brutto. Abzüglich 22,60 € Rentenbeitrag bleiben 605,20 € netto.
Abgaben des Arbeitgebers
| Abgabe | Unternehmen | Privathaushalt |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 13 % | 5 % |
| Rentenversicherung | 15 % | 5 % |
| Pauschsteuer | 2 % | 2 % |
| Umlage U1 / U2 | 0,8 % / 0,22 % | 0,8 % / 0,22 % |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | – |
| Unfallversicherung | individuell | 1,6 % |
Die Krankenversicherungspauschale fällt nur an, wenn die Minijobberin oder der Minijobber gesetzlich krankenversichert ist.
Geplant: Pauschsteuer 5 % statt 2 %
Ein Kabinettsentwurf vom September 2026 sieht vor, die einheitliche Pauschsteuer für Minijobs von 2 % auf 5 % anzuheben. Das ist noch nicht beschlossen. Mit dem Häkchen im Rechner sehen Sie, was das für Arbeitgeber bedeuten würde. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, aktualisieren wir den Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
Ab 1. Januar 2027 liegt die Minijob-Grenze bei 633 € im Monat bzw. 7.596 € im Jahr. 2026 sind es 603 €.
Wie viele Stunden darf ich 2027 im Minijob arbeiten?
Mit Mindestlohn (14,60 €) sind es höchstens 43,3 Stunden im Monat. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.
Was bleibt mir vom Minijob netto?
Ohne Befreiung von der Rentenversicherung werden 3,6 % Rentenbeitrag abgezogen. Steuern und andere Sozialabgaben zahlen Sie nicht.
Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber?
Unternehmen zahlen rund 31,17 % des Lohns an Pauschalabgaben plus die individuelle Unfallversicherung. Privathaushalte zahlen deutlich weniger.
Darf ich die Grenze einmal überschreiten?
Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Monaten im Jahr erlaubt. Regelmäßig darüber zu liegen führt in den Midijob.
Quellen und Stand
- § 8 Abs. 1a SGB IV: Geringfügigkeitsgrenze 603 € (2026), 633 € (2027)
- Minijob-Zentrale, Beitragssätze 2026
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (5. MiLoV)
- Kabinettsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Pauschsteuer 5 %, nicht beschlossen)
Alle Werte geprüft am 24. Oktober 2026. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.