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Änderungen 2026 und 2027: Was gilt ab wann?

Alle neuen Regeln für Lohn, Rente, Familie und Sozialleistungen auf einen Blick, mit Datum, neuem Wert und passendem Rechner.

Änderungen 2026 im Überblick

Aktivrente: Seit dem 1. Januar 2026 bleiben für Angestellte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei. Zum Aktivrente-Rechner

Kindergeld: 259 € pro Kind und Monat, 4 € mehr als 2025. Zum Kindergeld-Rechner

Mindestlohn und Minijob: 13,90 € pro Stunde, Minijob-Grenze 603 € im Monat.

Neue Grundsicherung: Seit dem 1. Juli 2026 ersetzt sie schrittweise das Bürgergeld. Der Regelsatz bleibt bei 563 €, strenger werden Pflichten und Sanktionen. Zum Grundsicherungs-Rechner

Änderungen 2027 im Überblick

Mindestlohn: 14,60 € pro Stunde ab dem 1. Januar 2027. Zum Mindestlohn-Rechner

Minijob-Grenze: 633 € im Monat, weil sie an den Mindestlohn gekoppelt ist. Zum Minijob-Rechner

Frühstart-Rente: 10 € pro Monat vom Staat für Kinder von 6 bis 18, Start laut Bundesregierung zum 1. Januar 2027. Zum Frühstart-Rente-Rechner

Geplant, aber noch nicht beschlossen

Minijob-Pauschsteuer: Laut Kabinettsentwurf vom September 2026 soll sie von 2 % auf 5 % steigen. Wir tragen beschlossene Änderungen hier ein, sobald sie im Gesetzblatt stehen.

Häufige Fragen

Was ändert sich am 1. Januar 2027?

Der Mindestlohn steigt auf 14,60 €, die Minijob-Grenze auf 633 €, und die Frühstart-Rente soll starten (10 € pro Monat für Kinder von 6 bis 18).

Was hat sich 2026 geändert?

Seit 1.1.2026 gelten die Aktivrente (2.000 € Lohn im Monat steuerfrei im Rentenalter), 259 € Kindergeld und 13,90 € Mindestlohn. Seit 1.7.2026 ersetzt die neue Grundsicherung das Bürgergeld.

Steigt die Pauschsteuer für Minijobs?

Ein Kabinettsentwurf sieht 5 % statt 2 % vor. Das ist noch nicht beschlossen.

Stand: 24. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.