Brutto-Netto-Rechner mit amtlicher Lohnsteuer
Unser Brutto-Netto-Rechner berechnet die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer nach dem offiziellen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums. Das ist dasselbe Verfahren, das Lohnprogramme für die Gehaltsabrechnung verwenden. Dazu kommen die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung mit den Rechengrößen für 2026.
Brutto-Netto-Tabelle 2026
Monatliches Netto für Kinderlose ohne Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen, gesetzlich versichert mit 2,9 % Zusatzbeitrag:
| Brutto/Monat | Netto Steuerklasse I | Netto Steuerklasse III |
|---|---|---|
| 1.500 € | 1.215,30 € | 1.224,55 € |
| 2.000 € | 1.482,84 € | 1.571,00 € |
| 2.500 € | 1.776,42 € | 1.963,75 € |
| 3.000 € | 2.063,42 € | 2.321,17 € |
| 3.500 € | 2.343,75 € | 2.639,09 € |
| 4.000 € | 2.617,50 € | 2.940,17 € |
| 4.500 € | 2.884,59 € | 3.234,59 € |
| 5.000 € | 3.145,09 € | 3.525,67 € |
| 6.000 € | 3.659,01 € | 4.112,68 € |
| 7.000 € | 4.197,01 € | 4.747,84 € |
Was sich 2026 beim Nettogehalt ändert
- Grundfreibetrag: steigt auf 12.348 € im Jahr (2025: 12.096 €). Dadurch sinkt die Lohnsteuer leicht.
- Kinderfreibetrag: 9.756 € pro Kind einschließlich Betreuungsfreibetrag.
- Beitragsbemessungsgrenzen: Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 € im Monat, Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 €.
- Zusatzbeitrag: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen liegt 2026 bei 2,9 %. Ihr tatsächlicher Satz hängt von Ihrer Kasse ab.
- Soli: fällt erst an, wenn die Jahreslohnsteuer 20.350 € übersteigt (Verheiratete: das Doppelte).
Diese Abzüge gehen vom Brutto ab
| Abzug | Anteil Arbeitnehmer 2026 |
|---|---|
| Rentenversicherung | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % |
| Krankenversicherung | 7,0 % + halber Zusatzbeitrag |
| Pflegeversicherung | 1,8 % (Sachsen 2,3 %), kinderlos ab 23 + 0,6 %, ab dem 2. Kind je − 0,25 % |
| Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer | nach Steuerklasse; Kirchensteuer 8 % (BY, BW) oder 9 % der Lohnsteuer |
Steuerklassen im Überblick
- I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete (ab dem übernächsten Jahr).
- II: Alleinerziehende, mit Entlastungsbetrag von 4.260 € im Jahr.
- III: Verheiratete mit dem höheren Einkommen; der Partner hat dann Klasse V.
- IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen, optional mit Faktor.
- V: Partner von Klasse III, mit hohen Abzügen.
- VI: für einen zweiten und jeden weiteren Job.
Welche Kombination für Sie als Paar günstiger ist, zeigt der Steuerklassen-Rechner. Die Lohnsteuer aller sechs Klassen im Vergleich sehen Sie im Lohnsteuerrechner.
Minijob und Midijob: weniger Abzüge bei kleinem Gehalt
Bis 603 € im Monat gilt ein Minijob ohne eigene Steuer und mit nur 3,6 % Rentenbeitrag (Minijob-Rechner). Zwischen 603,01 € und 2.000 € liegt der Übergangsbereich (Midijob): Die Sozialabgaben steigen dort langsam an. Der Rechner berücksichtigt das automatisch. Bei 1.500 € brutto bleiben zum Beispiel 1.215,30 € netto.
Beispiele
3.500 € brutto, ledig, Steuerklasse I
Lohnsteuer 405,50 €, Sozialabgaben 750,75 €: Es bleiben 2.343,75 € netto (67,0 % vom Brutto).
5.000 € brutto, verheiratet, Steuerklasse III, zwei Kinder
Lohnsteuer 412,83 €, Sozialabgaben 1.030,00 €: 3.557,17 € netto.
2.800 € brutto, alleinerziehend, Steuerklasse II, ein Kind
Lohnsteuer 162,16 €, Sozialabgaben 583,80 €: 2.054,04 € netto.
Mehr Netto vom Brutto: legale Wege
- Steuerklasse prüfen: Ehepaare mit sehr unterschiedlichen Gehältern haben mit III/V monatlich oft mehr Netto. Die Jahressteuer ändert sich dadurch aber nicht.
- Freibetrag eintragen lassen: Hohe Werbungskosten, etwa für einen langen Arbeitsweg, können Sie beim Finanzamt als Freibetrag eintragen lassen.
- Krankenkasse vergleichen: Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich je nach Kasse deutlich.
- Steuerfreie Extras: Jobticket, Essenszuschuss oder Sachbezüge bis zur Freigrenze sind für Arbeitnehmer günstiger als eine gleich hohe Gehaltserhöhung.
- Arbeiten im Rentenalter: Mit der Aktivrente bleiben bis zu 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei.
So funktioniert der Rechner
Die Lohnsteuer wird mit dem amtlichen Programmablaufplan berechnet: Aus dem Monatslohn wird ein Jahreslohn, davon werden Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag und die Vorsorgepauschale abgezogen. Auf das Ergebnis wird der Einkommensteuertarif 2026 angewendet und die Steuer wieder auf den Monat umgerechnet. Die Sozialabgaben werden bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze mit den Sätzen für 2026 berechnet. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld sowie Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte sind nicht enthalten.
Häufige Fragen
Wie genau ist der Brutto-Netto-Rechner?
Die Lohnsteuer, der Soli und die Kirchensteuer werden nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 des BMF berechnet. Abweichungen zur Abrechnung entstehen nur durch Dinge, die der Rechner nicht kennt, etwa Freibeträge, Dienstwagen oder Einmalzahlungen.
Wie viel netto bleibt von 3.000 € brutto?
In Steuerklasse I, kinderlos und ohne Kirchensteuer bleiben 2026 rund 2.063 € netto, in Steuerklasse III rund 2.321 €.
Ab welchem Gehalt zahlt man Solidaritätszuschlag?
Der Soli fällt an, wenn die Jahreslohnsteuer über 20.350 € liegt. In Steuerklasse I ist das 2026 ab etwa 7.700 € brutto im Monat der Fall.
Warum sinkt die Pflegeversicherung mit Kindern?
Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % Zuschlag. Eltern zahlen ihn nicht, und ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Beitrag um je 0,25 %.
Was kostet ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber?
Zum Bruttogehalt kommen rund ${pct(agQuote, 1)} Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung hinzu (bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen). Der Rechner zeigt die Beträge unter „Das zahlt Ihr Arbeitgeber“.
Quellen und Stand
- BMF: Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2026 (Stand 12.11.2025)
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026
- BMG: durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026
- § 20 Abs. 2a SGB IV (Übergangsbereich)
Alle Werte geprüft am 24. Oktober 2026. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.